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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck als Video-Stream


Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Die Beschränkungen gelten auch für Lebensmittel (z.B.: Getränke, Weichkäse, Aufstriche,...).

Folgende Artikel sind davon ausgenommen und können zusätzlich zum Plastikbeutel mitgenommen werden:

- Babynahrung (wenn Sie gemeinsam mit einem Baby oder Kleinkind reisen)
- Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke)
- Medikamente (für die gesamte Dauer der Reise inklusive Aufenthalt am Zielort)
 
Bitte beachten Sie: An den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel separat vorzuweisen:

- der transparente Plastikbeutel mit den Artikel zu je max. 100ml
- Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
- Jacken und Mäntel
- Duty-Free-Einkäufe

Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus EU-Airport-Shops oder aus dem Bordverkauf müssen versiegelt sowie mit Abflugsort und Datum versehen werden. Versiegelte Einkaufstaschen dürfen erst nach Ankunft am Zielort geöffnet werden.

Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus NON-EU-Airport-Shops oder NON-EU-Fluglinien und die den Vorgaben nicht entsprechen (z.B. Alkoholika), müssen an den Sicherheitskontrollstellen ausnahmslos entsorgt werden.

Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, müssen bei den Sicherheitskontrollstellen entsorgt werden.

Falls Sie weitere Flüssigkeiten unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: Verpacken Sie diese bitte stoss-, auslauf- und bruchsicher.



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